Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne – Höherer Mindestlohn für Steinmetze
Die Bundesregierung hat eine Übersicht über alle aktuell geltenden Branchenmindestlöhne nach dem AEntG, AÜG und TVG mit dem Stand November 2015 veröffentlicht. Die Übersicht ist abrufbar unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/2015/10/2015-10-21-mindestloehne.pdf?__blob=publicationFile&v=2.
Im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gilt ab dem 01.11.2015 ein höherer allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn. Die gut 11.000 Beschäftigten der Branche erhalten dann einen Stundenlohn in Höhe von mindestens 11,30 Euro in den alten und 10,90 Euro in den neuen Bundesländern. Ab Mai 2018 gilt ein bundeseinheitlicher Mindeststundenlohn von 11,40 Euro. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt. Die neuen Mindeststundenlöhne für Steinmetze und Steinbildhauer betragen:
- ab dem 01.11.2015 bis zum 30.04.2016: 11,30 Euro (West) und 10,90 Euro (Ost)
- ab dem 01.05.2016 bis zum 30.04.2017: 11,35 Euro (West) und 11,00 Euro (Ost)
- ab dem 01.05.2017 bis zum 30.04.2018: 11,40 Euro (West) und 11,20 Euro (Ost)
- ab dem 01.05.2018 bis zum 30.04.2019: 11,40 Euro in West und Ost
Meldung vom 29.10.2015