Konkretisierung der BAG-Rechtsprechung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Arbeitsgericht Berlin hat die vom BAG aufgestellten Anforderungen an ein wirksames betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) konkretisiert. Danach ist im Rahmen eines organisierten Suchprozesses zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise der Arbeitnehmer (wieder) beschäftigt werden kann. Hierbei sollen verschiedene, vom Arbeitsgericht konkret benannte Umstände zu berücksichtigen sein. Wird ein derartiges BEM nicht durchgeführt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 16.10.2015
Aktenzeichen: 28 Ca 9065/15