Weigerung zur Nutzung eines „sexistisch gestalteten“ Dienstwagens rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Feb 04, 2016
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Weigert sich ein Außendienst-Mitarbeiter ein seiner Auffassung nach sexistisch gestaltetes Dienstfahrzeug zu nutzen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall vor Ausspruch der Kündigung eine unmissverständliche Abmahnung aussprechen.
Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 14.10.2015
Aktenzeichen: 2 Ca 1765/15