Urlaubsanspruch geht mit Tod des Arbeitnehmers nicht ersatzlos unter: Erben haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Feb 04, 2016
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Stirbt ein Arbeitnehmer, dann geht sein zu diesem Zeitpunkt noch bestehender Urlaubsanspruch nicht unter. Er wandelt sich vielmehr in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um. Das ergibt sich aus der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 12.6.2014 – Rs. C-118/13).
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 07.10.2015
Aktenzeichen: 56 Ca 10968/15