Keine Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen nun höheren Stundenlohns nach dem MiLoG
Okt 19, 2015
0 Comments
Die Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns rechtfertigt keine Änderungskündigung zwecks Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das der Arbeitgeber bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns gezahlt hat. Da die zusätzlichen Leistungen nicht im engeren Sinne die Arbeit der Beschäftigten vergüten, können sie nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 02.10.2015,
Aktenzeichen: 9 Sa 570/15 u.a.