Arbeitgeber verstoßen bei zweimaliger unwirksamer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin gegen das AGG
Okt 19, 2015
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Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau wiederholt ohne die nach § 9 Abs. 3 MuSchG vorgeschriebene Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde, verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot aus §§ 7 Abs. 1, 1 AGG. Jedenfalls durch die erneute Kündigung wird die Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts benachteiligt.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2015
Aktenzeichen: 23 Sa 1045/15