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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Arbeitgeber verstoßen bei zweimaliger unwirksamer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin gegen das AGG

Arbeitgeber verstoßen bei zweimaliger unwirksamer Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin gegen das AGG

Kündigt ein Arbeitgeber einer schwangeren Frau wiederholt ohne die nach § 9 Abs. 3 MuSchG vorgeschriebene Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde, verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot aus §§ 7 Abs. 1, 1 AGG. Jedenfalls durch die erneute Kündigung wird die Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts benachteiligt.

Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 16.09.2015
Aktenzeichen: 23 Sa 1045/15