Erleichterungen bei der Mindestlohndokumentation in Kraft getreten
Zum 1.8.2015 ist die Neufassung der Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV) in Kraft getreten. Die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) entfällt danach nicht erst ab einem Monatseinkommen von 2.958 Euro brutto, sondern bereits dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.
Meldung vom 17.08.2015