Bundestag hat Gesetz zur Tarifeinheit verabschiedet
Der Bundestag hat am 22.05.2015 mit 448 Ja-Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (BT-Drs. 18/4062) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (BT-Drs. 18/4966) angenommen. Mit dem Gesetz sollen Tarifkollisionen verhindert werden, also z.B. unterschiedliche Tarifverträge für gleiche Beschäftigtengruppen in einem Betrieb. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Zuvor muss aber der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.
Meldung vom 22.05.2015