Rechtsprechungsänderung: Keine Urlaubskürzung wegen Elternzeit mehr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber den Erholungsurlaub eines Arbeitnehmers nicht mehr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG wegen dessen Elternzeit kürzen. Die Kürzungsbefugnis setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat. Die anderslautende bisherige Rechtsprechung beruhte auf der Surrogatstheorie, die der Senat inzwischen vollständig aufgegeben hat.
Urteil des BAG vom 19.05.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 725/13