Leistungsbonus ist auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar
Jul 19, 2015
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Ein Leistungsbonus weist anders als z.B. vermögenswirksame Leistungen einen unmittelbaren Bezug zur Arbeitsleistung auf. Er ist daher nicht zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde zu zahlen, sondern kann in die Berechnung des Mindestlohns einbezogen werden.
Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.04.2015
Aktenzeichen: 5 Ca 1675/15