Zur Frage der Entgeltfortzahlung während ambulanter Kuren
Jul 19, 2015
0 Comments
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Krankheitsfall, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge befinden. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist.
Urteil des LAG Niedersachsen vom 27.03.2015
Aktenzeichen: 10 Sa 1005/14