Auch bei Alkoholanhängigkeit besteht regelmäßig ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Ist ein langjährig alkoholabhängiger Arbeitnehmer aufgrund eines Rückfalls nach einer Therapie krankheitsbedingt arbeitsunfähig, hat er regelmäßig einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen seinen Arbeitgeber. Zwar entfällt der Anspruch gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, wenn den Arbeitnehmer ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft. Bei Alkoholabhängigkeit fehlt es aber zumeist suchtbedingt an einem solchen Verschulden. Dies ist ggf. durch ein medizinisches Sachverständigengutachten zu klären.
Urteil des vom BAG 18.03.2015
Aktenzeichen: 10 AZR 99/14