Melde- und Dokumentationspflichten nach dem MiLoG
Apr 08, 2015
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Als Folge des gesetzlichen Mindestlohns gelten seit dem 01.01.2015 weitreichende Melde- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber und Entleiher. Diese sind in den §§ 16, 17 MiLoG geregelt, aber auch in mehreren Rechtsverordnungen, die im Internet abrufbar sind:
- Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV)
- Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)
- Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)
- Vorformulierter Vordruck für die Anmeldung von Arbeitnehmern durch im Ausland ansässige Arbeitgeber
Meldung vom 06.03.2015