Rechtsanwalt Dr. von Harbou

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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Melde- und Dokumentationspflichten nach dem MiLoG

Melde- und Dokumentationspflichten nach dem MiLoG

Als Folge des gesetzlichen Mindestlohns gelten seit dem 01.01.2015 weitreichende Melde- und Dokumentationspflichten für Arbeitgeber und Entleiher. Diese sind in den §§ 16, 17 MiLoG geregelt, aber auch in mehreren Rechtsverordnungen, die im Internet abrufbar sind:

  • Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV)
  • Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLoDokV)
  • Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV)
  • Vorformulierter Vordruck für die Anmeldung von Arbeitnehmern durch im Ausland ansässige Arbeitgeber

 

Meldung vom 06.03.2015