Rechtsprechungsänderung: Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel in Teilzeittätigkeit
Reduziert ein bislang vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer die Zahl seiner Arbeitstage und konnte er zuvor seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der bezahlten Urlaubstage wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.6.2013 (Rs. C-415/12 – „Brandes“). An der anderslautenden bisherigen Rechtsprechung des BAG wird daher nicht mehr festgehalten.
Urteil des BAG vom 10.02.2015
Aktenzeichen: 9 AZR 53/14 (F)