Pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ist verfassungswidrig
Ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ist mit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht vereinbar. Die entsprechende Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulrecht ist daher dahingehend verfassungskonform einzuschränken, dass vom Tragen des Kopftuchs nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Entscheidung des BVerfG vom 27.01.2015
Aktenzeichen: 1 BvR 471/10 und 1 BvR 1181/10