Buchungen auf eigene Konten durch Bank-Mitarbeiter rechtfertigen nicht unbedingt eine Kündigung
Soweit Bank-Mitarbeiter nach einer internen Geschäftsanweisung in eigenen Angelegenheiten nicht tätig werden dürfen, stellt eine – i.Ü. berechtigt vorgenommene – Umbuchung von einem fremden Konto auf ein eigenes zwar eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Diese rechtfertigt aber nicht ohne weiteres eine Kündigung. Vielmehr reicht eine Abmahnung als milderes Mittel aus, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass diese zu eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers führt.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 04.11.2014
Aktenzeichen: 17 Sa 637/14