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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter kann zulässig sein

Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Alter kann zulässig sein

Arbeitgeber dürfen im Einzelfall älteren Arbeitnehmern mehr Urlaub gewähren als jüngeren (hier: zwei Urlaubstage mehr ab Vollendung des 58. Lebensjahres). Hierin liegt zwar eine Ungleichbehandlung aufgrund des Alters. Diese ist aber nach § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG gerechtfertigt, wenn die Urlaubsregelung dem Schutz älterer Arbeitnehmer dient sowie geeignet, erforderlich und angemessen i.S.v. § 10 Satz 2 AGG ist. Dem Arbeitgeber steht insoweit eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsprärogative zu.


Urteil des BAG vom 21.10.2014
Aktenzeichen: 9 AZR 956/12