Sachgrundlose Befristung bei Betriebsratsmitgliedern zulässig – Kein zwingender Anspruch auf Folgevertrag
Auch Arbeitsverträge mit Betriebsratsmitgliedern können im Rahmen von § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristet werden. Es besteht zudem nicht ohne weiteres ein Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf Abschluss eines Anschlussvertrags nach Ablauf der Befristung. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Weiterbeschäftigung wegen der Betriebsratstätigkeit unterbleibt. Hierfür trägt das Betriebsratsmitglied grundsätzlich. die Darlegungs- und Beweislast.
Urteil des BAG vom 25.06.2014
Aktenzeichen: 7 AZR 847/12