Mindestgröße für die Pilotenausbildung von 1,65 Meter ist diskriminierend
Es stellt eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts dar, wenn Fluggesellschaften für die Pilotenausbildung eine Mindestgröße von 1,65 Meter verlangen. Eine solche Regelung trifft überwiegend Frauen, weil diese im Durchschnitt deutlich kleiner sind als Männer. Sie ist sachlich nicht gerechtfertigt. Die Praxis bei anderen Fluggesellschaften zeigt, dass auch kleinere Frauen ein Flugzeug sicher steuern können.
Urteil des LAG Köln vom 25.06.2014
Aktenzeichen: 5 Sa 75/14