Arbeitgeber dürfen Bewerber kritisch auf ihr (vermeintliches) Übergewicht ansprechen
Bewerber haben grds. keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Arbeitgeber zum Ausdruck bringt, dass ihm an normalgewichtigen Mitarbeitern gelegen ist. Übergewicht ist jedenfalls unterhalb der Schwelle einer behandlungsbedürftigen Adipositas keine Behinderung i.S.v. § 1 AGG. Kritische Fragen zum Körpergewicht stellen auch keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung dar. Arbeitgeber dürfen bei der Entscheidung über eine Stellenbesetzung auch solche Umstände berücksichtigen, die für die Stelle zwar nicht zwingend geboten sind, aber im eigenen billigenswerten Interesse liegen.
Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 12.06.2014
Aktenzeichen: 6 Ca 22/13