Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern verstößt nicht unbedingt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
Sep 25, 2014
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Trifft ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen eine Vereinbarung zur Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern (hier: in Form einer „Erholungsbeihilfe“), so verstößt dies nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser findet hier aufgrund der Angemessenheitsvermutung für Verträge tariffähiger Vereinigungen keine Anwendung.
Urteile des BAG vom 21.05.2014
Aktenzeichen: 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 u.a.