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Dr. Christopher von HarbouRechtsnews Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern verstößt nicht unbedingt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern verstößt nicht unbedingt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

Trifft ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen eine Vereinbarung zur Besserstellung von Gewerkschaftsmitgliedern (hier: in Form einer „Erholungsbeihilfe“), so verstößt dies nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Dieser findet hier aufgrund der Angemessenheitsvermutung für Verträge tariffähiger Vereinigungen keine Anwendung.

Urteile des BAG vom 21.05.2014
Aktenzeichen: 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 u.a.