Freistellungsphase der Altersteilzeit schützt nicht vor fristloser Kündigung
Sep 25, 2014
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Ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der während seiner altersteilzeitbedingten Freistellung Straftaten mit dienstlichem Bezug begeht, verstößt derart gegen seine Treuepflichten, dass dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Die gegenseitigen arbeitsvertraglichen Pflichten bestehen während der Freistellung weiter.
Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 20.05.2014
Aktenzeichen: 6 Sa 410/14