Berufskraftfahrer riskieren beim Fahren eines LKW unter Alkoholeinfluss eine Kündigung
Mai 19, 2014
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Führt ein Berufskraftfahrer sein Fahrzeug (hier: einen LKW) unter Alkoholeinfluss, kann ihm aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Das Fehlverhalten stellt eine schwerwiegende und vorwerfbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten und eine Gefährdung anderer dar. Eine Alkoholerkrankung steht dieser Wertung nicht entgegen.
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 03.04.2014
Aktenzeichen: 24 Ca 8017/13