Gewerkschaftliche Seminartätigkeit eines freigestellten Betriebsratsmitglieds ohne Beurlaubung rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung
Ob ein freigestelltes Betriebsratsmitglied auch dann als Referent für die Gewerkschaft Seminare abhalten darf, wenn der Arbeitgeber die Gewährung von Sonderurlaub hierfür verweigert, hängt von der Arbeitszeitregelung ab. Jedenfalls wenn das Betriebsratsmitglied regelmäßig mehr Stunden im Betrieb anwesend ist als vertraglich geschuldet und die Mehrarbeit innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden soll, rechtfertigt die „eigenmächtige“ Seminartätigkeit keine fristlose Kündigung.
Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.2014
Aktenzeichen: 15 TaBV 100/13