Stichtagsregelung für Sonderzahlung mit Mischcharakter ist unzulässig
Eine Gratifikation, die sowohl die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen als auch die im Laufe des Jahres geleistete Arbeit vergüten soll, kann nicht vom Bestand des Arbeitsverhältnisses am Jahresende abhängig gemacht werden. Eine solche Klausel in vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsverträgen benachteiligt unterjährig ausscheidende Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam. Betroffene Arbeitnehmer haben daher einen Anspruch auf anteilige Zahlung.
Urteil des BAG vom 13.11.2013
Aktenzeichen: 10 AZR 848/12