Keine diskriminierende Kündigung bei fehlender Kenntnis über Schwangerschaft
Nov 26, 2013
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Kündigt der Arbeitgeber einer schwangeren Arbeitnehmerin, ohne dass er bei Ausspruch der Kündigung Kenntnis von der Schwangerschaft hat, ist die Kündigung kein Indiz für eine Benachteiligung wegen des Geschlechts. Auch das „Festhalten“ an der Kündigung nach Kenntniserlangung von der Schwangerschaft ist kein Indiz für eine Benachteiligung.
Urteil des BAG vom 17.10.2013
Aktenzeichen: 8 AZR 742/12