Gesetzliche Fiktion eines Arbeitsverhältnisses bei Arbeitnehmerüberlassung ohne Genehmigung
Ein Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Fiktion kann zustande kommen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen seinem Arbeitgeber und einem anderen Unternehmen und nicht aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages dort tätig wird und der Arbeitgeber die erforderliche Genehmigung für eine Arbeitnehmerüberlassung nicht hat. Maßgeblich für die Abgrenzung der Vertragstypen ist der Geschäftsinhalt, der sich sowohl aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch aus der praktischen Durchführung des Vertrages ergeben kann.
Urteil des LAG Hamm vom 24.07.2013
Aktenzeichen: 3 Sa 1749/12