Elternteilzeit: Keine Anrechnung von einvernehmlichen Regelungen auf den zweimaligen Arbeitszeit-Verringerungsanspruch
Mrz 07, 2013
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Nach § 15 Abs. 6 BEEG können Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, während der Gesamtdauer der Elternzeit grundsätzlich zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beanspruchen, soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist. Einvernehmliche Elternteilzeitregelungen sind auf diesen Anspruch nicht anzurechnen.
Urteil des BAG vom 19.02.2013
Aktenzeichen: 9 AZR 461/11