Ausschreibung einer Trainee-Stelle für Berufsanfänger kann eine Diskriminierung älterer Bewerber indizieren
Sucht ein öffentlicher Arbeitgeber in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen“ und lehnt er einen grds. geeigneten 36-jährigen Bewerber mit Berufserfahrung ab, so indiziert dies eine Benachteiligung dieses Bewerbers wegen seines Alters. Der Arbeitgeber kann dieses Indiz allerdings widerlegen, wenn er darlegt, dass der Bewerber wegen seiner im Vergleich zu den Mitbewerbern schlechteren Examensnote nicht in die Bewerberauswahl einbezogen worden ist.
Urteil des BAG vom 24.01.2013
Aktenzeichen: 8 AZR 429/11