Misslungener „Silvesterscherz“: Verletzung eines Kollegen durch Böller im Dixi-Klo rechtfertigt fristlose Kündigung
Jan 13, 2013
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Die Verletzung eines Arbeitskollegen durch einen explodierenden Feuerwerkskörper rechtfertigt auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung. Das gilt selbst bei langer Betriebszugehörigkeit. Der Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung steht es auch nicht entgegen, wenn die Verletzung des Kollegen nicht beabsichtigt, sondern Folge eines fehlgeschlagenen Scherzes war.
Urteil des ArbG Krefeld vom 30.11.2012
Aktenzeichen: 2 Ca 2010/12