Auskunftsverweigerung gegenüber erfolglosen Bewerbern kann Diskriminierung indizieren
Mai 17, 2012
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Erfolglose Bewerber, die eine Diskriminierung vermuten, können zwar aus dem EU-Recht keinen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber über den eingestellten Bewerber und die Auswahlkriterien verlangen. Die Verweigerung jedes Zugangs zu Informationen kann jedoch das Vorliegen einer Diskriminierung vermuten lassen und damit zu einer Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers führen.
Entscheidung des EuGH vom 19.04.2012
Rechtsache C-415/10 („Meister“)