Kein Schadensersatz wegen Mobbing durch Kollegen
Eine Angestellte verklagte ihren ehemaligen Arbeitgeber auf Schmerzensgeld, da sie von ihren Kolleginnen gemobbt worden sei, was bei ihr zu Gesundheitsbeeinträchtigungen geführt habe. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat die Klage als unbegründet abgewiesen. Die Mitarbeiterin habe eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers nicht hinreichend bewiesen. Ein ärztliches Attest...
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