Abmahnung: Arbeitgeber muss Zeugen beim Namen nennen
Der Arbeitgeber muss bei einer Abmahnung den Namen der Zeugen angeben. Das Gericht verkennt nicht, dass ein Konflikt zwischen dem abgemahnten Mitarbeiter und den Zeugen im Hinblick auf den Wahrheitsgehalt der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe entstehen kann. Einen solchen Konflikt hat ein Arbeitgeber, der...
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