Rechtsanwalt Dr. von Harbou

Vertrauen ist eine unverzichtbare Voraussetzung für eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Geben Sie mir die Gelegenheit, Sie von mir und meinen Fähigkeiten zu überzeugen. Gerne vereinbare ich mit Ihnen einen ersten Termin, in dem wir Ihr Anliegen besprechen und ich Sie anschließend über die rechtlichen Möglichkeiten, Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten informiere.

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Dr. Christopher von HarbouLeistungen für Arbeitgeber

Leistungen für Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber tun sich im Dickicht arbeitsrechtlicher Vorgaben schwer. Sei es bei der täglichen Personalarbeit, die rechtssicher organisiert sein muss, oder im Fall der Klage eines (ehemaligen) Arbeitnehmers. Ich unterstütze Sie als Arbeitgeber mit meinem Know-how, langjähriger Erfahrung und großem Engagement bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen, die sich für Arbeitgeber stellen. Meine Tätigkeit für Arbeitgeber umfasst insbesondere:

  • Beratung von Arbeitgebern zum rechtssicheren, vor allem AGG-konformen Recruiting
  • Überprüfung und Optimierung von Vertragsmustern (Arbeitsverträge, Vorstands- und Geschäftsführerverträge, Handelsvertreter- und freie Mitarbeiter-Verträge)
  • Gestaltung von Vergütungssystemen (bei Finanzinstituten auch Beratung zur Umsetzung der Institutsvergütungsverordnung)
  • Beratung von Arbeitgebern bei Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit), sowohl auf Verleiher- als auch auf Entleiherseite
  • Beratung von Arbeitgebern zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat und zur Reichweite von dessen Beteiligungsrechten
  • Beratung von Arbeitgebern zu arbeitsrechtlichen Fragen bei Umstrukturierungen und Betriebsübergängen inkl. Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen mit dem Betriebsrat
  • Beratung von Arbeitgebern bei Statusfeststellungen und Scheinselbstständigkeit
  • Rechtssichere Vorbereitung von Kündigungen und Abmahnungen
  • Beratung von Arbeitgebern bei der Führung von Trennungs- und Konfliktgesprächen mit Mitarbeitern
  • Verhandlung von Aufhebungsverträgen mit Arbeitnehmeranwälten
  • Vertretung von Arbeitgebern bei Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht
  • Beratung von Arbeitgebern bei allen Fragen der laufenden Personalarbeit, u.a. Vertragsbefristung, Teilzeitanträge, Beschäftigtendatenschutz, krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit inkl. betriebliches Eingliederungsmanagement, Überstundenausgleich, Arbeitszeitgesetz, Elternzeit- und Pflegezeitanträge, Versetzungen, Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter, Urlaubsberechnung und Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis
  • Inhouse-Schulungen zum Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalverantwortliche von Arbeitgebern

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Wenn Sie mich persönlich besuchen möchten, finden Sie meine Kanzlei für Arbeitsrecht in der alten Villa Obrist in München-Schwabing (U-Bahn-Station Bonner Platz). Oder Sie kontaktieren mich schnell und direkt über mein Kontaktformular oder per Mail bzw. Telefon.
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